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Ist das Bedrucken oder Besticken von Arbeitskleidung steuerlich absetzbar?

Vrouw en man met zwarte werkkleding
Kennis29. Apr 20263 Min. Lesezeit

Ist das Bedrucken oder Besticken von Arbeitskleidung steuerlich absetzbar?

Sie möchten Arbeitskleidung mit einem Firmenlogo bedrucken oder besticken lassen. Aber sind diese Kosten steuerlich absetzbar? Und spielt es eine Rolle, ob Sie sich für Druck oder Stickerei entscheiden? Dies ist für viele Unternehmer und Arbeitgeber eine relevante Frage, insbesondere wenn es um größere Aufträge für das gesamte Team geht. In diesem Artikel wird erläutert, welche Regeln dafür in den Niederlanden gelten.

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen sind Druck- und Stickkosten steuerlich absetzbar. Aber es gibt Bedingungen. In diesem Artikel erklären wir, wie das funktioniert. Bitte beachten Sie: Die Steuervorschriften können sich je nach Situation ändern und unterscheiden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Steuerberater.

Drucken als Teil der Betriebskosten

Die Kosten für das Bedrucken oder Besticken von Firmenkleidung sind in den allgemeinen Betriebskosten enthalten. Ebenso wie der Kauf der Kleidung selbst sind diese Kosten vom Gewinn abzugsfähig, sofern sie im Rahmen des Geschäftsbetriebs anfallen. Die Kosten müssen also geschäftsbezogen sein und im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen.

Bewahren Sie die Rechnungen für den Druck oder die Stickerei stets auf. Beachten Sie auch, wofür die Kleidung bestimmt ist und wer die Kleidung trägt. Dies ist wichtig im Falle einer möglichen Steuerprüfung, bei der Sie nachweisen müssen, dass es sich um betriebswirtschaftliche Kosten handelt.

Die 70 cm²-Regel: Wann zählt ein Logo?

Die Steuerbehörden geben an, dass Arbeitskleidung mit einem Bild des Arbeitgebers, beispielsweise einem Firmenlogo, als steuerliche Arbeitskleidung gilt. Voraussetzung ist, dass das Bildelement pro Kleidungsstück eine Gesamtfläche von mindestens 70 cm² aufweist. Wenn das Logo kleiner ist, entspricht die Kleidung möglicherweise nicht der steuerlichen Definition von Arbeitskleidung und die Erstattung ist möglicherweise steuerpflichtig.

Ein ausreichend großes Logo stellt somit sicher, dass die Kleidung steuerlich als Arbeitskleidung einzustufen ist. Dadurch sind sowohl der Kauf von Kleidung als auch die Kosten für Druck oder Stickerei abzugsfähig. Durch die Seite Maßgeschneiderte Arbeitskleidung Tricorp hilft Ihnen bei den Möglichkeiten zum Bedrucken und Besticken von Arbeitskleidung.

Fordern Sie die Mehrwertsteuer beim Drucken zurück

Sind Sie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer? Dann können Sie die Mehrwertsteuer auf die Druck- oder Stickkosten grundsätzlich als Vorsteuer zurückfordern. Dies betrifft sowohl die Kosten für die Kleidung selbst als auch die Kosten für den Druck, sofern die Kleidung für geschäftliche Zwecke genutzt wird.

Achten Sie darauf, dass die Rechnung für den Druck auf den Namen des Unternehmens lautet und die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist. Nur dann können Sie die Mehrwertsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung zurückfordern.

Rückerstattung der Arbeitskleidung an Mitarbeiter

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern bedruckte oder bestickte Arbeitskleidung steuerfrei erstatten oder zur Verfügung stellen, sofern die Kleidung der Steuerdefinition entspricht. Hierzu zählt auch Kleidung mit einem mindestens 70 cm² großen Logo, das auf den Arbeitgeber verweist. Die Entschädigung muss dann nicht als Lohn gemeldet werden.

Entspricht die Kleidung nicht den Bedingungen, kann die Entschädigung als Sachlohn angesehen werden. In diesem Fall kann die Arbeitskostenregelung (WKR) Abhilfe schaffen, indem ein Freibudget für Erstattungen an Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

Berufskleidung in vielen Farben, ein Steuervorteil

Egal, ob Sie sich für eine einfarbige oder eine... bicolor Umsetzung: Sobald das Firmenlogo in ausreichender Größe auf der Kleidung angebracht ist, erfüllt die Kleidung die steuerlichen Voraussetzungen. Die Redefined Linie von Tricorp gibt es in vielen verschiedenen Farben und Designs, sodass die Kleidung immer zur Corporate Identity der Organisation passt. Und mit einem Firmenlogo darauf ist die Investition in vielen Fällen auch steuerlich absetzbar.

Gehen Sie zur Website von die Steuerbehörden (De Belastingdienst) Weitere Informationen zu den Steuervorschriften für Arbeitskleidung finden Sie hier.

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